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„The most precious trait of the workshop was the openness of all experts, the inspiring ongoing discussion and the rare opportunity to get know-how from some of the greatest art-house producers in Europe. ”
Anna Stoeva, Agitprop, Bulgaria
European Co-Production 2009
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AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen des Erich Pommer Instituts (nationale, internationale und Inhouse-Weiterbildung)
Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge für Veranstaltungen wie Seminare, Workshops und ähnliche Dienstleistungen des Erich Pommer Institutes, im Folgenden „EPI“ genannt, mit deren Teilnehmern. Sie gelten ebenfalls für das TRANS ATLANTIC PARTNERS Programm, welches das EPI in Kooperation mit Strategic Partners, im Folgenden „SP“ genannt, und Independent Filmmaker Project, im Folgenden IFP genannt, anbietet.
Nebenabreden, Änderungen bzw. Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die Referenten sind nicht zur Abänderung der Kurs- und Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen berechtigt.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der AGB als solche und der zugrunde liegenden Verträge unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die von den Parteien mutmaßlich gewollte, gesetzlich zulässige Regelung.

1. Teilnahme
An den Seminaren des EPI kann jeder teilnehmen. Bei Veranstaltungen der ESSENTIAL LEGAL FRAMEWORK-Reihe, die durch das MEDIA 2007 Programm gefördert sind, werden Teilnehmer aus den EU-Mitgliedstaaten vorrangig behandelt. Bei der Auswahl der Teilnehmer des TRANS ATLANTIC PARTNERS Programm werden kanadische und amerikanische Staatsangehörige sowie Angehörige der Europäischen Union vorrangig behandelt.
Das EPI behält sich vor, Teilnehmer/in, im Folgenden „TN“ genannt, von Seminaren auszuschließen, wenn TN gegen die Pflichten aus Ziff.5 verstößt oder die Gebühren nicht gezahlt hat.

2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt durch ordnungsgemäße Ausfüllung des Anmeldeformulars. Die Anmeldung kann per Brief, Fax, E-Mail oder direkt über die Homepage des EPI erfolgen. Das Ausfüllen und elektronische Absenden des Online-Formblattes auf der Homepage des EPI gilt als rechtlich verbindliche Anmeldung.
Die Daten des TN werden EDV-gestützt verarbeitet und gespeichert. Das EPI und - im Falle des TRANS ATLANTIC PARTNERS Programm - SP und IFP behalten sich vor, anderen Teilnehmern die Daten in Bezug auf Namen und Kontaktdaten des Arbeitgebers des TN zur Verfügung zu stellen, es sei denn TN hat die Zustimmung hierzu ausdrücklich widerrufen.

3. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen TN und dem EPI ist zu Stande gekommen, wenn das EPI die Anmeldung schriftlich bestätigt hat.

4. Durchführung
Der Beginn einer Veranstaltung in der nationalen Fortbildung (halb- und ganztägig) ist an die Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern gebunden, bei mehrtägigen Sonderveranstaltungen ist die Mindestanzahl 10 Teilnehmer.

Bei der internationalen Weiterbildung einschließlich des TRANS ATLANTIC PARTNERS Programm müssen es mindestens 15 Teilnehmer sein.

Bei In-House Weiterbildungen ist die Mindestteilnehmerzahl individuell vereinbar.

5. Zeitliche Veränderungen und Stornierungen von Seminaren durch das EPI
Bei zu geringer Anmeldezahl im Sinne von Ziff. 4 der AGBs kann das Seminar verschoben oder abgesagt werden. Das EPI behält sich vor, bei Krankheit des zuständigen Referenten, einen adäquaten Ersatzreferenten zu stellen, bzw. ggf. die Fortbildungsveranstaltung zu verschieben oder abzusagen. TN wird hiervon unverzüglich benachrichtigt. Anfallende Reise- und Stornierungskosten des TN werden nicht vom EPI erstattet. Bereits entrichtete Gebühren werden bei Lehrgangsabsage in voller Höhe erstattet. Bei einer zeitlichen Verschiebung des Seminars besteht ein Rücktrittsrecht des TN. Unerwartete inhaltliche Änderungen des Curriculums berechtigen jedoch nicht zum Rücktritt.

6. Stornierungen von nationalen Weiterbildungsangeboten (halb- oder ganztägig)
Stornierungen sind bei halb- oder ganztägigen nationalen Weiterbildungsangeboten bis zu 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. In diesem Fall werden dem TN die Gebühren - sollte er sie bereits überwiesen haben - in voller Höhe zurück überwiesen. Wird die Teilnahme des Seminars weniger als 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn storniert oder erscheint der Teilnehmer ohne vorherige Absage nicht zum Seminar, werden die Gebühren in voller Höhe fällig.
Stornierungen müssen schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) innerhalb der Frist im EPI eingehen. Eine Stornierung ist nicht möglich, wenn die Anmeldung weniger als 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt.
Dem TN wird das Recht eingeräumt ohne zusätzliche Kosten einen Vertreter zu stellen.

6a. Stornierungen von mehrtägigen Sonderveranstaltungen
Bei mehrtägigen Sonderveranstaltungen sind Stornierungen bis zu 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. In diesem Fall werden dem TN die Gebühren - sollte er sie bereits überwiesen haben - in voller Höhe zurück überwiesen. Wird die Teilnahme der Sonderveranstaltung weniger als 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn storniert oder erscheint der Teilnehmer ohne vorherige Absage nicht zum Seminar, werden die Gebühren in voller Höhe fällig.
Stornierungen müssen schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) innerhalb der Frist im EPI eingehen. Eine Stornierung ist nicht möglich, wenn die Anmeldung weniger als 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt.
Dem TN wird das Recht eingeräumt ohne zusätzliche Kosten einen Vertreter zu stellen.

7. Stornierungen von europäischen Weiterbildungsangeboten (Essential Legal Framework-Reihe)
Stornierungen sind bei europäischen Weiterbildungsangeboten (außer Trans Atlantic Partners) bis zu 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. In diesem Fall werden dem TN die Gebühren - sofern bereits überwiesen - in voller Höhe zurück überwiesen. Wird dieTeilnahme an der Veranstaltung 8 - 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn storniert, werden 50% der Gebühren fällig. Stornierungen müssen schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) innerhalb der Frist im EPI eingehen. Bei Stornierungen von weniger als 8 Tagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage, werden die Gebühren in voller Höhe fällig.
Dem TN wird das Recht eingeräumt ohne zusätzliche Kosten einen Vertreter zu stellen.

8. Stornierungen im Fall des TRANS ATLANTIC PARTNERS Programms
Kostenfreie Stornierungen bei dem Programm TRAN ATLANTIC PARTNERS sind bis zum 29. April 2012 möglich. In diesem Fall werden dem TN die Gebühren - sollte er sie bereits überwiesen haben - in voller Höhe zurück überwiesen. Wird die Teilnahme der Weiterbildung nach dem 29. April 2012 storniert oder erscheint der Teilnehmer ohne vorherige Absage nicht zur Weiterbildung, werden die Gebühren in voller Höhe fällig.
Stornierungen müssen schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) innerhalb der Frist im EPI eingehen.
Dem TN wird das Recht eingeräumt ohne zusätzliche Kosten einen Vertreter zu stellen, der allerdings durch das EPI, SP und IFP genehmigt werden muss.

9. Stornierungen im Fall des European TV Drama Series Lab Programms
Kostenfreie Stornierungen bei dem Programm European TV Drama Series Lab European TV Drama Series Lab sind bis zum 5. April 2012 möglich. In diesem Fall werden dem TN die Gebühren - sollte er sie bereits überwiesen haben - in voller Höhe zurück überwiesen. Wird die Teilnahme der Weiterbildung nach dem 5. April 2012 storniert oder erscheint der Teilnehmer ohne vorherige Absage nicht zur Weiterbildung, werden die Gebühren in voller Höhe fällig.
Stornierungen müssen schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) innerhalb der Frist im EPI eingehen.
Dem TN wird das Recht eingeräumt ohne zusätzliche Kosten einen Vertreter zu stellen, der allerdings durch das EPI genehmigt werden muss.

10. Pflichten des TN
Der TN hat:
• den Anweisungen der Mitarbeiter des EPI im Rahmen der Hausordnung zu folgen;
• zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Unterrichtsräume pfleglich zu behandeln;
• das Rauchen in den Unterrichtsräumen zu unterlassen, soweit es nicht in einzelnen Räumen ausdrücklich gestattet ist.
Sofern das EPI technische Geräte wie z.B. einen Personal Computer für TN bereitstellt, ist TN nur zu der für die Veranstaltung bestimmten Nutzung befugt. Jegliches Kopieren, Installieren, Verändern und Down- oder Uploaden von Software, ist TN ausnahmslos untersagt.

11. Teilnahmebescheinigung
Auf Wunsch werden Teilnahmebescheinigungen ausgestellt.

12. Gebühren
Die Teilnahmegebühren verstehen sich pro Person und Veranstaltungstermin. Die Gebühren beinhalten, soweit nicht anders angegeben, Lernmittel und Unterlagen (sofern bereitgestellt) und Pausenversorgung (Snacks und Softdrinks). Im Rahmen der Programme Essential Legal Framework und Trans Atlantic Partners umfasst die Teilnahmegebühr außerdem die Kosten der Unterbringung und Verpflegung.
TN erhält mit der Anmeldebestätigung die Rechnung über die Teilnahmegebühren.
Anmeldebestätigung und Rechnung werden in elektronischer Form per E-Mail an den Teilnehmer versandt. Eine Bestätigung per Post erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen des Teilnehmers. Die Gebühren werden zu diesem Zeitpunkt in voller Höhe fällig. Ratenzahlung oder abweichende Fälligkeitstermine müssen gesondert vereinbart werden.

13. Urheberrechte und Rechte an Arbeitsergebnissen
Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung des EPI gestattet. Jede gewerbliche Verwertung von Arbeitsergebnissen, die von oder unter Mitwirkung des TN im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung geschaffen werden, bedarf ungeachtet des Umstandes, ob sie urheberrechtlich geschützte Werke sind oder solche beinhalten, der vorherigen schriftlichen Zustimmung des EPI. Diese Zustimmung wird das EPI nicht wider Treu und Glauben verweigern. Sie kann jedoch insbesondere aufgrund geschäftlicher Interessen des EPI oder eines Dritten verweigert oder von bestimmten Bedingungen abhängig gemacht werden.
Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtlich geschützte Werke sind, räumt der TN dem EPI hiermit unentgeltlich einfache zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte für alle bekannten Verwertungsarten ein.
Der TN verzichtet in einem solchen Fall darauf, sein Recht auf Nennung als Urheber geltend zu machen.

14. Haftung
Das EPI und - im Fall des Trans Atlantic Partners Programm - SP und IFP übernehmen keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die verwendeten Unterlagen und die Durchführung der Veranstaltung.
Das EPI und - im Fall des Trans Atlantic Partners Programm - SP und IFP haften für Personen- oder Sachschäden nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten.
TN haftet für Schäden, die durch sein Verschulden entstanden sind.

15. Verzugskosten
Für jede außergerichtliche Mahnung gegenüber TN nach eintretendem Zahlungsverzug kann ein Betrag von 3 Euro zur Abdeckung der Porto- und Verwaltungskosten erhoben werden.

16. Widerrufsrecht für Verbraucher
TN hat, sofern er Verbraucher ist, das Recht, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Begründung schriftlich zu widerrufen.
Stornierungsgebühren werden in einem solchen Fall nicht erhoben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an folgende Adresse:

Erich Pommer Institut gGmbH
Försterweg 2
D-14482 Potsdam-Babelsberg
Germany

Dieses Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die gebuchte Veranstaltung bereits stattgefunden hat.

17. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort Potsdam.
Legal Disclaimer
Haftungsausschluss

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Potsdam, im Januar 2009